Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28208

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Den in den Anlagen A und B dargestellten Angebotsanpassungen zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2026/2027 wird zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Angebotsanpassungen umzusetzen. Die im Kindertagesstättenbereich zur Umsetzung der Maßnahmen vorgesehenen Mehrausgaben stehen im Jahr 2026 zur Verfügung. Für 2027 und 2028 erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung bei der Haushalts- und Stellenplanung. In der Schulkindbetreuung wird der Mittelbedarf 2026 aus den Budgetmitteln des FB 51 gedeckt. Für 2027 und 2028 erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung bei der Haushalts- und Stellenplanung.

 

3. Stellen sich zu Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres derzeit noch nicht erkennbare Änderungen in der Belegungssituation dar, so sollen Angebotsanpassungen kostenneutral im lfd. Kindergarten - bzw. Schuljahr 2026/2027 im Einvernehmen mit dem Träger realisiert werden.

 

4. Angebotsanpassungen in städtischen Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungseinrichtungen haben Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Verfügung stehenden jeweiligen Sachmitteln.


 

Reduzieren

Sachverhalt

Im Rahmen der Planungskonferenz am 4. Februar 2026 wurden gemeinsam mit den freien Trägern die beantragten Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2026/2027 abgestimmt.

 

Eine detaillierte Auflistung der Anträge zur Planungskonferenz 2026 ist in den Anlagen

 

A) Angebotsveränderungen im Kindertagesstättenbereich

B) Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuung

 

zusammengefasst.

 

Die grau hinterlegten Maßnahmen werden zur Umsetzung vorgeschlagen.

Umsetzungsvorschlag

 

Das grundsätzlich angestrebte Ziel, Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich kostenneutral umzusetzen, lässt sich realisieren. Eine Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel ist nicht erforderlich.

 

Im Kindertagesstättenbereich sind Reduzierungen des Betreuungsangebotes an sieben Standorten vorgesehen bzw. bereits erfolgt. Die hierdurch generierten Einsparungen werden zur Realisierung der Ausweitung von Betreuungszeiten und -angeboten eingesetzt.

 

Zur Erreichung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab dem Jahr 2026 soll die Versorgungsquote an Grundschulen durch die Fortführung des Ausbauprogramms auf stadtweit 80% bis zum Schuljahr 2026/2027 gesteigert werden. Es werden auch Bedarfe an kooperativen Ganztagsgrundschulen gedeckt. Hier werden KoGSn berücksichtigt, deren Versorgungsquote noch nicht 60% erreicht hat. Da im Vorjahr im Rahmen des Ausbauprogramms nur insgesamt 166 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen und somit eine Versorgungsquote von 71,3% erreicht werden konnte, sollen in diesem Jahr 221 zusätzliche Betreuungsplätze realisiert werden. Die Versorgungsquote würde auf 73,8% steigen und sich dem angestrebten Ziel einer Betreuungsquote von 80% zum Schuljahr 2026/2027 nähern.

 

Bei den folgenden Berechnungen werden die Nettobeträge, bezogen auf ein gesamtes Kindergarten- bzw. Schuljahr (12 Monate) zu Grunde gelegt. Auf das Haushaltsjahr 2026 entfallen somit nur anteilige Einsparungen bzw. jeweils 5/12 der ermittelten Kosten.

 

  1.                   Angebotsveränderungen im Kindertagesstättenbereich

 

Es werden alle für den Bereich der Kindertagesstätten eingegangenen Anträge zur Umsetzung vorgeschlagen.

 

Die Planungskonferenz hat den Umsetzungen einvernehmlich zugestimmt.

 

  •                                         Anträge zu Angebotsreduzierungen

 

Die Schließung der Außengruppe der städtischen Kita Hondelage in Dibbesdorf erfolgt aufgrund der baulichen Situation sowie rückläufiger Jahrgangsstärken und Kinderzahlen (s. DS 25-26195-01, 25-26875-01 u.a.). Der Antrag geht einher mit dem Antrag zur Umstrukturierung am Hauptstandort in Hondelage (s. Angebotsausweitungen). Allen betreuten Kindern steht seitens des Trägers ein Angebot zur nahtlosen Weiterbetreuung am Hauptstandort in Hondelage zur Verfügung.

 

Till Eulenspiegel schließt am Standort Ebertallee die integrative Langzeit Eltern-Kind-Gruppe zum 31. Juli 2026 aus selbigen Gründen. Allen betreuten Kindern steht seitens des Trägers ein Angebot zur nahtlosen Weiterbetreuung an anderem Standort zur Verfügung.

 

Der Caritasverband reduziert das Angebot in der Kita St. Nikolaus von einer Mischgruppe M2/GG auf eine reine M2-Gruppe. Mit der Anpassung wird dem Ziel der Reduzierung von Mischgruppen aufgrund der hohen personellen Anforderungen und nicht auskömmlichen Finanzierung des Landes entsprochen.

 

Die Reduzierung des Angebots in der Städtischen Kita Neue Knochenhauerstraße von einer Krippenganztagsbetreuung auf eine Krippen-M2-Gruppe wird aufgrund der einrichtungsintern bestehenden Nachfrage beantragt.

 

Die Außengruppe Ölper der Städtischen Kita Schölkestraße wird aufgrund der fehlenden baulichen Voraussetzungen für den dauerhaften Erhalt der Betriebserlaubnis zum 31. Juli 2026 geschlossen (s. DS 25-25349-01). Auch hier steht allen betreuten Kindern seitens des Trägers ein Angebot zur nahtlosen Weiterbetreuung am Hauptstandort in der Schölkestraße zur Verfügung.

 

In der Städtischen Kita Lamme wurde bereits zum 1. August 2025 eine weitere Ganztagsgruppe unter Berücksichtigung der Bedarfe vor Ort eingestellt.

 

In der Ev.-luth. Kita St. Georg wurde das Angebot einer Ganztagsbetreuung aufgrund einrichtungsinterner Anpassungen seit 1. August 2025 in eine M2-Gruppe umgewandelt. Hier ist die dauerhafte Fortführung als M2-Angebot vorgesehen.

 

Rein rechnerisch resultieren hieraus Einsparungen in Höhe von insgesamt 733.353 €. Die vorgesehenen Einsparungen bei den städtischen Einrichtungen schlagen sich jedoch ausschließlich im gesamtstädtischen Personalkostenbudget nieder und können angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht ohne weiteres in das Aufwandsbudget des Fachbereichs 51 übertragen werden. Insofern stehen lediglich 163.058 € jährlich (anteilig 5/12 für 2026, d.h. 67.941 €) direkt zur Finanzierung von Angebotsausweitungen zur Verfügung.

 

  •                                         Anträge zu Angebotsausweitungen

 

Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Stadt Braunschweig gemäß § 24 SGB VIII darauf hinzuwirken, dass für Kindergartenkinder ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Die Träger waren im Vorfeld explizit aufgefordert, insbesondere Angebote mit vier- oder fünfstündigem Betreuungsumfang aber auch Mischgruppen auf ihre Bedarfsgerechtigkeit zu prüfen. Es wird daher vorgeschlagen, die entsprechenden Angebotsausweitungen zum Kindergartenjahr 2026/2027 umzusetzen.

 

Die Umwandlung des Betreuungsangebots in der Städtischen Kita Hondelage von einer Krippengruppe in eine altersstufenübergreifende Gruppe erfolgt im Zusammenhang mit der Schließung der Außengruppe Dibbesdorf (s. Anträge zu Angebotsreduzierungen).

 

Die Anträge der Ev.-luth. Kita Bevenrode, der Eltern-Kind-Gruppe Kinderstall und Till Eulenspiegel Alte Salzdahlumer Straße beziehen sich auf die bedarfsgerechte Ausweitung der Betreuungszeit - im Einzelnen von einer kleinen M2-Gruppe auf eine kleine Ganztagsgruppe, einer altersstufenübergreifenden Vormittagsgruppe auf fünf-Stunden (M1), von einer altersstufenübergreifenden Langzeitgruppe mit 18 Kindern auf eine reine Ganztagsgruppe mit 25 Kindern.

 

Seitens der AWO Kita Schefflerstraße wird die Umwandlung der M2-Gruppe in eine Ganztagsgruppe beantragt.

 

In der Einrichtung Till Eulenspiegel in der Daimlerstraße erfolgt aufgrund der einrichtungsinternen Bedarfsentwicklung die Umwandlung einer Krippengruppe in eine Kindergartengruppe.

 

Die Ausweitung des Betreuungsumfangs in der Städtischen Kita Pfälzerstraße bezieht sich ebenso auf die Aufstockung einer Mischgruppe in eine reine Ganztagsgruppe.

 

Für die Maßnahmen in den städtischen Einrichtungen wären in der PAM-Förderung rechnerisch 44.973 € erforderlich (anteilig 5/12 für 2026 entsprechen 18.738 €). Die Kosten schlagen sich allerdings ausschließlich im Personalkostenbudget nieder und werden durch die Einsparungen im städtischen Bereich gedeckt.

 

Für die Förderung der Angebotsausweitungen bei freien Trägern sind 108.391 € (anteilig 5/12 für 2026, d.h. 45.163 €) erforderlich. Aus Angebotsreduzierungen bei freien Trägern stehen 163.058 € zur Verfügung (anteilig 5/12 für 2026: 67.941 €), wovon 50.584 € noch für Mehrbedarfe aus der Planungskonferenz 2025 zu verwenden sind. Die verbleibenden 112.474 € (163.058 € abzüglich 50.584 €) decken den erforderlichen Mehrbedarf für die Angebotsausweitungen bei freien Trägern.

 

  •                                         Anträge zur integrativen Betreuung (ohne finanzielle Auswirkungen in der PAM-Förderung) (nachrichtlich)

 

Die hier benannten Maßnahmen zu Angebotsveränderungen werden lediglich nachrichtlich aufgeführt.

 

Seit dem Jahr 2024 werden die Kosten für die Betreuung von Kindern mit anerkanntem heilpädagogischen Förderbedarf vollständig aus der städtischen PAM-Förderung herausgelöst und von der Eingliederungshilfe übernommen. Das bedeutet, dass sich Veränderungen innerhalb des Gruppenbestands nur noch auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze auswirken, nicht aber auf die Förderbeträge.

 

Die Kommune ist verpflichtet den Rechtsanspruch für alle Kinder sicherzustellen – mit und ohne Behinderung. Die Umstrukturierung von Regelgruppen in integrative Gruppe stellt insofern keine (freiwillige) Standardausweitung dar, sondern folgt einer rechtlichen Verpflichtung nach § 20 NKiTaG i. V. m. dem SGB. Gemäß § 4 Abs. 7 NKiTaG gilt das Ziel der wohnortnahen Betreuung sowohl für Kinder mit als auch ohne Behinderung.

 

Der Ausbau und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der integrativen Betreuung in Krippen und Kindergärten ist zudem auch Bestandteil des Kommunalen Aktionsplans Integration (KAP, hier: Maßnahme 6.1.1., DS 22-18342).

 

Neben den schon bestehenden Verpflichtungen zur bedarfsgerechten Sicherstellung von integrativen Betreuungsangeboten in Krippen und Kindergärten wird durch die angestrebte Gesetzesreform im SGB VIII (siehe IKJHG Kabinettsentwurf im zukünftigen Paragraphen § 35 f Abs. (2) Leistungen zur sozialen Teilhabe insbesondere Punkt 3. heilpädagogische Leistungen) auf die Sicherstellung von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten abgestellt.

 

Anträge zur Umwandlung je einer Betreuungsgruppe in eine integrative Ganztagsgruppe wurden für die AWO Kita Schefflerstraße, der Städtischen Kita Rautheim, der Kita Till Eulenspiegel An der Rothenburg, der AWO Kita Chemnitzstraße, der Kita Till Eulenspiegel Daimlerstraße und der Ev.-luth. Kita St. Andreas. Auf diesem Weg können je integrativer Gruppe 2 - 4 Plätze für Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung gestellt werden.

 

Die bedarfsgerechte Ausweitung des integrativen Betreuungsangebotes geht mit Personal- und Sachkostensteigerungen in Höhe von insgesamt 136.180 € pro Gruppe (bei Vollauslastung aller neuen Einrichtungen insg. 817.080 €) einher. 30 % dieser Kosten werden durch das Land Niedersachen erstattet. Die verbleibenden 571.956 € werden im Rahmen der bestehenden Ansätze im Haushalt 2025/2026 für die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX im Teilhaushalt FB 51 gedeckt.

 

  •                                         Maßnahmen zum Kita Ausbau (nachrichtlich)

 

Die KiTaKaramba plant in der Obergstraße 4 die Einrichtung von zwei Kindergartengruppen. Mit Inbetriebnahme der Einrichtung erfolgt eine Verlagerung der kleinen Ganztagsgruppe vom Standort Friedrich-Voigtländer-Straße. Die bestehende dreigruppige Kita erfüllt aufgrund des fehlenden Bewegungsraums nicht dauerhaft die gesetzlichen Anforderungen der DVO NKiTaG, so dass eine Anpassung bzw. Verlagerung erforderlich ist. Ein Umbau am aktuellen Standort ist nicht realisierbar.

 

Mit Fertigstellung des Ersatz-/Neubaus der Städtischen Kita Rautheim erfolgt die Erweiterung um eine Krippengruppe.

 

Mit Fertigstellung der Erweiterung der Kita Lammer Busch (AWO) erfolgt die Verlagerung der Kindergartengruppe der Städtischen Kita Lamme.

 

  •                                         Maßnahmen zum Kita-Ausbau Planung Folgejahre (nachrichtlich)

 

Weitere Maßnahmen befinden sich in der Vorabstimmung - ggf. auch mit freien Trägern - und sind aufgrund der noch nicht ausreichenden Planungsreife zunächst unter Vorbehalt aufgeführt.

 

  1.                   Angebotsveränderungen im Schulkindbetreuungsbereich

 

Für den Bereich der Schulkindbetreuung werden die in der Anlage grau hinterlegten Anträge zur Umsetzung vorgeschlagen.

 

Der Zielvorgabe der flächendeckenden Einführung der kooperativen Ganztagsgrundschule wird im Schuljahr 2026/2027 mit dem Start des Ganztagsbetriebs an den Grundschulen Lindenberg und Wenden Rechnung getragen.

 

An drei weiteren KoGSn sind 57 Plätze zur Realisierung vorgesehen, um die 60% Versorgungsquote bei steigenden Schüler*Innenzahlen aufrecht zu erhalten bzw. zu erreichen.

 

Darüber hinaus sollen an neun Standorten der Schulkindbetreuung in und an Schulen insgesamt 164 Betreuungsplätze realisiert werden. Aufgrund der Schließung der Außenstelle St. Josef der Grundschule Hinter der Masch wird die dortige Betreuungsgruppe an den Hauptstandort verlagert.

 

Den gemeldeten Betreuungsbedarfen der KoGSn Heinrichstraße, Altmühlstraße, Rüningen, Am Schwarzen Berge, Hohe Stieg, Gartenstadt, Isoldestraße, Schölkestraße, Pestalozzistraße und Heidberg kann nicht entsprochen werden, da diese Standorte bereits eine Versorgungsquote im Rahmen des Braunschweiger Modells von teilweise deutlich über 60% erreicht haben. Auch der Antrag aus der Schulkindbetreuung in und an Schulen der Freien Schule kann aufgrund der bereits vorhandenen Versorgungsquote von deutlich über 70% nicht realisiert werden.

 

Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Die Angebotsveränderungen in den Städtischen Kindertagesstätten und im Schulkindbetreuungsbereich wirken sich wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:

 

Pädagogisches Personal

            Kita Hondelage                                 - 3,25 Stellen (Außengruppe Dibbesdorf)

            Kita Schölkestraße                            - 3,25 Stellen (Außengruppe Ölper)

            Kita Lamme                                       - 2,83 Stellen

Kita Neue Knochenhauerstraße        - 0,56 Stellen

            Kita Rautheim                                   + 1,49 Stellen (Umwandlung Integration)

 

Schulkindbetreuungsgruppen

des KJZ Rautheim an der KoGS

Rautheim              + 2.57 Stellen

 

          Schulkindbetreuungsgruppen

          des KJZ Rotation an der KoGS

          Rheinring               + 0,77 Stellen

         

Schulkindbetreuungsgruppen

          des KTK Veltenhof                          + 0,51 Stellen

 

Die nachrichtlich aufgeführten Maßnahmen zum Kita-Ausbau in städtischen Einrichtungen wirken sich wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:

 

Kita Rautheim                                  

+ 2,55 Stellen (Ausweitung Krippe)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Umsetzung der beantragten Maßnahmen zu den Angebotsausweitungen im Kindertagesstättenbereich sind Mittel in Höhe von insg. 108.391 € jährlich erforderlich. Davon entfallen anteilig 45.163 € (5/12) auf das Jahr 2026.

 

Dem gegenüber stehen zur Deckung des Mittelbedarfs auf Grund von Angebotsreduzierungen bei freien Trägern 163.058 € jährlich zur Verfügung, wovon 50.584 € noch für Mehrbedarfe aus der Planungskonferenz 2025 zu verwenden sind. Damit verbleiben 112.474 € verfügbare Mittel. Die Bedarfe im Jahr 2026 und Folgejahren werden damit gedeckt.

 

Die Mehrkosten durch die Angebotserweiterungen für die Schulkindbetreuung belaufen sich auf rd. 964.000 € (anteilig knapp 402.000 € in 2026).

 

Im Haushalt 2026 stehen Mittel i. H. v. 418.500 für 100 Plätze (anteilg 5/12, d.h. knapp 174.375 € in 2026) zum Ausbau der Schulkindbetreuung zur Verfügung.

 

Somit ergibt sich durch die Neuschaffung von 221 Betreuungsplätzen ein Mehrbedarf in Höhe von rund 545.500 € p.A. (anteilig 227.625 € in 2026).

 

Im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse 2025/2026 wurden die Mittel für den Schulkindbetreuungsausbau vorerst um 418.500 € gesenkt. Gleichzeitig hat man sich verwaltungsintern darauf verständigt, dass der Ratsbeschluss zum Ausbau der Schulkindbetreuung (jeweils bis zu 200 Betreuungsplätze pro Jahr) weiterhin umgesetzt werden soll. 

 

Freiwerdende Mittel im Schulkindbetreuungsbereich, können für die Finanzierung der Angebotsausweitung in bestehenden kooperativen Ganztagsgrundschulen sowie für die Realisierung noch weiterer eingehender Anträge zum Ausbau der Schulkindbetreuung in und an Schulen genutzt werden.

 

Für Angebote, die in der Anlage B mit Priorität belegt sind, jedoch möglicherweise nicht zur Umsetzung kommen können, werden im ersten Schritt solche Angebote nachgerückt, die angemeldet, jedoch nicht mit Priorität behandelt waren.

 

Zuständigkeit

 

Durch die Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2026/2027 wird die Etathoheit des Rates einschließlich der sich hieraus ergebender Auswirkungen auf den Stellenplan tangiert. Des Weiteren entscheidet der Rat nach § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt in Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

19.03.2026 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erläuterungen und Hinweise