Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig
Stellvertretender Ratsvorsitzender Florysiak gibt die Feststellung des Gemeindewahlleiters zum Sitzübergang bekannt. Oberbürgermeister Markurth nimmt die Verpflichtung gemäß
§ 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG vor.