21.07.2015 - 2 Einführung und Verpflichtung der für den versto...

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Wortprotokoll

Stellvertretender Ratsvorsitzender Florysiak gibt die Feststellung des Gemeindewahlleiters zum Sitzübergang bekannt. Oberbürgermeister Markurth nimmt die Verpflichtung gemäß

§ 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG vor.

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