06.10.2015 - 2 Förmliche Verpflichtung des Ratsherrn Michael E...

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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Grziwa gibt die Feststellung des Gemeindewahlleiters zum Sitzübergang bekannt. Oberbürgermeister Markurth nimmt die Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG vor.

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