24.06.2015 - 9.4 Fußweg Sportanlagen Heidberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)

Die Verwaltung wird gebeten, den Fußweg zu den Sportanlagen Heidberg (Salzdahlumer

Straße) kurzfristig so instand zu setzen, dass keine unmittelbaren Gefahren für

Fußgänger von ihm mehr ausgehen. Aktuell fehlen dort Pflastersteine und es sind hohe

Verwerfungen der Oberfläche festzustellen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 11 dafür   0 dagegen   0 Enthaltungen

 

 

 

 

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