Herr Bezirksgeschäftsstellenleiter Ahlborn macht darauf aufmerksam, dass der Beginn der Maßnahme vor die Antragstellung festgesetzt ist, so dass aus rechtlichen Gründen kein Zuschuss gewährt werden kann.
Beschluss:
(Entscheidung gemäß § 93 (1) NKomVG)
Der Verein „Bürger für Bürger Volkmarode" erhält einen Zuschuss aus dem Bezirksratsbudget in Höhe von 150,00 €.