Herr Rolf-Dieter Taubert hat gegenüber dem Bezirksbürgermeister die Niederlegung seines Bezirksratsmandats zum 31.10.2015 erklärt.
Feststellung gem. § 52 Abs. 2 NKomVG:
Der Stadtbezirksrat stellt fest, dass Herr Rolf-Dieter Taubert aufgrund seiner Verzichtserklärung gem. § 52 Abs. 1 Satz 1 NKomVG seinen Sitz im Stadtbezirksrat mit Ablauf des 31. Oktober 2015 verloren hat.