03.05.2016 - 12 Beschluss über die Entlastung des Oberbürgermei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stellvertretender Ratsvorsitzender Florysiak stellt fest, dass Oberbürgermeister Markurth an der Beratung und Beschlussfassung dieses Punktes nicht teilnimmt.

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Beschluss:

Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt."

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Abstimmungsergebnis:

bei 5 Enthaltungen beschlossen

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