10.11.2016 - 3 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

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Wortprotokoll

 

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Entsprechend den Bestimmungen des NKomVG werden die Mitglieder des Stadtbezirksrates von Frau Bezirksbürgermeisterin Ohst förmlich verpflichtet.

 

Als ältestes anwesendes Mitglied verpflichtet Frau Groß die noch amtierende Bezirksbürgermeisterin Frau Ohst.

 

Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht. Alle Stadtbezirksratsmitglieder erhalten einen Auszug des NKomVG (§§40 - 42).

 

 

 

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