16.11.2016 - 2 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Bezirksbürgermeister Osswald weist gem. §§ 43 und 60 des NKomVG auf die den Mitgliedern des Stadtbezirksrates obliegenden Pflichten hin. Ein Auszug dieser Vorschriften wurde übergeben. Anschließend wird Herr Bezirksbürgermeister Osswald durch das älteste, hierzu bereite Mitglied, Frau von Kalm, in gleicher Weise wie oben erläutert, verpflichtet.

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