19.01.2017 - 5.3 Sperrpfosten Stöckheimer Mark...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)

 

Es wird beantragt, dass die Verwaltung sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzt, um den defekten Sperrpfosten am Stöckheimer Markt, zwischen der Bäckerei Ziebart und der Bezirksgeschäftsstelle instand zu setzen bzw. zu erneuern.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 9 dafür   0 dagegen   0 Enthaltungen