Herr Blobel ist nach außerhalb Braunschweigs verzogen und hat somit seine Wählbarkeit für den Stadtbezirksrat verloren. Da keine Ersatzperson vorhanden ist, bleibt der Sitz bis zum Ende der Wahlperiode unbesetzt.
Der Stadtbezirksrat stellt den Sitzverlust gem. § 52 Abs. 2 NKomVG fest.
Abstimmungsergebnis: 12 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen