Herr Torsten Hinz ist am 28. September 2018 aus dem Stadtbezirk Innenstadt verzogen und hat damit die Wählbarkeit für den Stadtbezirk verloren. Die Feststellung des Sitzverlustes erfolgt durch den Stadtbezirksrat.
Beschluss:
Der Stadtbezirksrat Innenstadt stellt den Sitzverlust gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, Herrn Torsten Hinz (Die Linke) betreffend, fest.