Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 221
Herr Bezirksbürgermeister Römer verweist auf die §§ 40 - 42 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Frau Hohenstein wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihr vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.