04.04.2018 - 3 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Nachrü...

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Wortprotokoll

Herr Bezirksbürgermeister Römer verweist auf die §§ 40 - 42 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Frau Hohenstein wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihr vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.

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