Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok verweist auf die §§ 40 - 42 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Herr Richter-Trautmann wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihm vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.