Ratsvorsitzender Graffstedt gibt die Feststellung des Gemeindewahlleiters zum Sitzübergang bekannt. Oberbürgermeister Markurth nimmt anschließend die Verpflichtung gemäß§ 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG von Ratsfrau Ellen Hannebohn vor.