28.11.2019 - 16 Abberufung einer Beamtin als Prüferin beim Rech...

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Beschluss:

 

Die Stadtamtfrau Sabine Dieck wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - als Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt abberufen. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist zu beantragen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: Dafür: 12    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0

 

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