16.01.2019 - 3 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des Nachrü...

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Wortprotokoll

Herr Bezirksbürgermeister Schulze begrüßt das neue Mitglied Herrn Felix Greunke als durch den Gemeindewahlleiter festgestellte Ersatzperson. Herr Greunke wird durch den Bezirksbürgermeister  gemäß § 43 und § 60 NKomVG verpflichtet. Die Verpflichtung wird protokolliert, anschließend stellt sich Herr Greunke dem Plenum sowie den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern kurz vor.

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