03.09.2020 - 9.1 Ambulante Pflegedienste bei Parkerlaubnissen un...

Beschluss:
zurückgezogen
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Die Ausschussvorsitzende Frau Schütze stellt fest, dass die Stadt Braunschweig bereits alle Tagespflegeeinrichtungen über die Möglichkeit der Sonderparkerlaubnis informiert habe und der Erlass der Gebühren nicht möglich sei.

 

Der Antrag wird zurückgezogen.