Pflichtenbelehrung und Verpflichtung von Herrn Dirk Ränsch gemäß §§ 43 und 60 NKomVG werden von Herrn Bezirksbürgermeister Graffstedt vorgenommen. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
Herrn Ränsch wird ein Abdruck der §§ 40 bis 42 NKomVG ausgehändigt.