Ratsvorsitzender Graffstedt gibt die Feststellung des Gemeindewahlleiters zum Sitzübergang bekannt. Oberbürgermeister Dr. Kornblum nimmt anschließend die Verpflichtung gemäß§ 60 NKomVG und die Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG von Ratsfrau Silke Arning vor.