15.02.2022 - 3 Einführung und Verpflichtung der für die ausges...

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Ergebnis:

Ratsvorsitzender Graffstedt gibt die Feststellung des Gemeindewahlleiters zum Sitzübergang bekannt. Oberbürgermeister Dr. Kornblum nimmt anschließend die Verpflichtung gemäß  § 60 NKomVG und die Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG von Ratsfrau Silke Arning vor.

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo.braunschweig.de/public/to020?SILFDNR=1001731&TOLFDNR=1061088&selfaction=print