08.12.2020 - 7 Übertragung dienstrechtlicher Entscheidungsbefu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

„Dem Oberbürgermeister wird gem. § 107 Abs. 4 S. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz die Befugnis über die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Ärztinnen und Ärzten übertragen, die durch ihre Dienstleistung den Betrieb des stationären Impfzentrums Braunschweig unterstützen wollen.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 12   Dagegen: 0   Enthaltungen: 0

 

 

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