Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 221
Herr Bezirksbürgermeister Römer verweist auf die §§ 40 bis 42 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Herr Clever wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihm vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.