Pflichtenbelehrung und Verpflichtung von Frau Christa Hesselmann gemäß §§ 43 und 60 NKomVG werden von Frau stellv. Bezirksbürgermeisterin Bartsch vorgenommen. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
Frau Hesselmann wird ein Abdruck der §§ 40 bis 42 NKomVG ausgehändigt.