20.12.2022 - 27 Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Förd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Den folgenden unter den laufenden Nummern 1-2 genannten Antragstellern werden abweichend von Ziffer 3.8.1 Abs. 2 der Sportförderrichtlinie Zuschüsse mit einer Gesamthöhe von bis zu 22.000,00 € als Förderung des Leistungssportes Leichtathletik für das Jahr 2022 gewährt:

 

1. Braunschweiger MTV von 1847 e. V. bis zu 11.000,00 €

 

2. BTSV Eintracht von 1895 e. V. bis zu 11.000,00 €.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo.braunschweig.de/public/to020?SILFDNR=1002062&TOLFDNR=1069062&selfaction=print