14.02.2023 - 3 Einführung und Verpflichtung der für die ausges...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Ergebnis:

Ratsvorsitzender Graffstedt gibt die Feststellung des Gemeindewahlleiters zum Sitzübergang bekannt. Anschließend nimmt Oberbürgermeister Dr. Kornblum die förmliche Verpflichtung gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sowie die Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG von Ratsfrau Dr. Elke Flake vor.

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