01.12.2021 - 2 Pflichtenbelehrung der nicht dem Rat der Stadt ...

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Wortprotokoll

Die Vorsitzende erläutert das Verfahren über die Pflichtenbelehrung der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß § 43 NKomVG und veweist auf die ausgehändigten Abschriften der §§ 40-42 NKomVG. Sie bittet die Mitglieder um Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses.

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