Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 221
Herr Bezirksbürgermeister Hitzmann verweist auf die §§ 40 bis 42 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Frau Kosch wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihr vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.