Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella verweist auf die §§ 40 bis 42 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Frau Gudrun Beckner wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihr vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.