Pflichtenbelehrung und Verpflichtung von Herrn Thomas Memminger gemäß §§ 43 und 60 NKomVG werden durch Herrn Bezirksbürgermeister Graffstedt vorgenommen. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
Herrn Memminger wird ein Abdruck der §§ 40 bis 42 NKomVG ausgehändigt.