06.06.2023 - 7.2 Einrichtung von Halteverboten im Zeisigweg und ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach kurzer Diskussion wird der Beschlusstext leicht ergänzt zur Abstimmung gestellt.

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Beschluss: (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG)

"Die Verwaltung wird gebeten, im Kreuzungsbereich Zeisigweg (Nordseite)/Geibelstraße (Südseite)

 absolute Haltverbote auf jeweils einer Strecke von ca. 10 m einzurichten (Siehe Anhang, gelbe

 Markierungen).

 Die Verwaltung möge entscheiden, welche Maßnahmen (Strichelung der Fahrbahn, Schilder etc.)

 geeignet sind."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

14  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo.braunschweig.de/public/to020?SILFDNR=1002522&TOLFDNR=1073421&selfaction=print