10.01.2023 - 8.11 Entsorgung von Laub auf der Pappelallee in Bien...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Masurek erläutert die Anfrage.

 

Die Verwaltung erklärt, dass die geschilderte Nachfrage bereits mit der ursprünglichen Stellungnahme beantwortet wurde. Zur Verdeutlichung erläutert die Verwaltung, dass es bei der allgemeinen Straßenreinigungspflicht kein Verursacherprinzip bei Laubfall gibt. Nach Kenntnis der Verwaltung ist die Pappelallee im Rahmen einer jährlichen Sonderreinigung für laubintensive Bereiche bereits seitens des Dienstleister ALBA gereinigt worden bzw. wird in Kürze gereinigt.  

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