Pflichtenbelehrung und Verpflichtung von Herrn Jörg Fischer gemäß §§ 43 und 60 NKomVG werden von Frau Bezirksbürgermeisterin Borggrefe vorgenommen. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
Herrn Fischer wird ein Abdruck der §§ 40 bis 42 NKomVG ausgehändigt.