21.02.2023 - 3 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ersatz...

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Wortprotokoll

Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella verweist auf die §§ 40 bis 42 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Herr Andreas Paruszewski wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihm vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.