Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke verweist auf die §§ 40 bis 42 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Frau Lisa-Marie Jalyschko wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihr vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.