Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 310
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella verweist auf die §§ 40 bis 42 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Herr Fricke wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihm vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.