Pflichtenbelehrung und Verpflichtung von Herrn Sven Kassel gemäß §§ 43 und 60 NKomVG werden von Frau Bezirksbürgermeisterin Borggrefe vorgenommen. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
Herrn Kassel wird ein Abdruck der §§ 40 bis 42 NKomVG ausgehändigt.