21.08.2025 - 3.3 Anlauf- und Beratungsstelle KlaRissa

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Wortprotokoll

Frau Draeger, Frau Delling und Frau Hackensellner stellen die in der Anlage beigefügte Präsentation zur Anlauf- und Beratungsstelle KlaRissa vor.

 

Herr Schatta nimmt Bezug auf den Vortrag und möchte erfahren, wie es möglich sei, dass die meisten Klientinnen nicht krankenversichert seien.

 

Frau Hackensellner erklärt, dass die Pflicht zu einer Krankenversicherung für diejenigen bestehe, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und dies bei vielen Klientinnen nicht der Fall sei. Für Selbständige, wozu Mitarbeiterinnen in der Prostitution zählen, würden die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge bei 250 € beginnen. Da die Frauen täglich ein Zimmer für 70 € bis 80 € anmieten und die Einnahmen pro Kunde durchschnittlich bei 30 € liegen würden, entstehe bereits zu Beginn des Tages ein Defizit. Zusätzlich müssen die Frauen sich selbst und ihre Familien versorgen, weshalb eine Krankenversicherung keine Priorität darstelle.

 

Frau Draeger ergänzt, dass für die Krankenversicherung häufig hohe Nachzahlungen erforderlich seien, gerade in Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Beruf.

 

Frau Ihbe erkundigt sich, wie der Ausstieg aus dem Beruf gelingen könne und wie viel Zeit dies in Anspruch nehmen könne.

 

Frau Hackensellner betont, dass ein endgültiger Ausstieg Jahre dauern könne, da dieser mit großen Hürden verbunden sei. Ein Ausstieg bedeute ein sofortiger Verlust jeglicher Einnahmen, wodurch hohe Schulden sowie Obdachlosigkeit entstehen können. Die Sprachbarriere verkompliziere das Verfahren ebenfalls. In einigen Fällen resultiere ein Ausstieg aus gesundheitlichen Gründen.

 

Frau Kleinekathöfer fragt, inwieweit bei einem Ausstieg unterstützt und inwieweit Präventionsarbeit betrieben werden könne.

 

Frau Draeger erklärt, dass die Frauen in ihren Herkunftsländern meist in Armutsverhältnissen aufgewachsen seien und die Prostitution zunächst einen Ausweg darstelle, um für Kinder und Eltern zu sorgen. 

 

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