25.09.2025 - 3.1.5 FGM/C und Kinderschutz: Aktuelle Dunkelziffersc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 25.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Adam berichtet, dass weibliche Genitalbeschneidungen auch heute noch weltweit durchgeführt werden. Sie unterscheidet sich von Beschneidungen bei Jungs und hat für die betroffenen Mädchen und Frauen lebenslange Folgen und kann zu erheblichen Beschwerden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Die weibliche Genitalbeschneidung ist in vielen Ländern verboten. In Deutschland gilt weibliche genitale Beschneidung als gefährliche Körperverletzung und ist strafbar.
Frau Kundolf erklärt die vorliegende Statistik.
Wie viele Frauen tatsächlich betroffen sind, kann nicht festgestellt werden.
Frau Adam erläutert, dass es kein Konzept oder Schulungen/Sensibilisierungen für Fachpersonal gibt, da keine offizielle Zuständigkeit besteht - das Gesundheitsamt und das Sozialreferat arbeiten „nebenbei" in diesem Bereich.
