27.01.2026 - 5.2 Neue Gebühren für Anwohnerparkausweise unter Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Gruppe BIBS/Robert Glogowski im Rat der Stadt, Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Datum:
- Di., 27.01.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift erstellt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsfrau Arning bringt für die Gruppe BIBS/Robert Glogowski und Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN den gemeinsamen Antrag 26-28173 ein und begründet diesen.
Ratsherr Pohler erklärt für die CDU-Fraktion, den Antrag 26-28173 abzulehnen, da die Kopplung der Gebühr an die Fahrzeuggröße als sozial ungerecht, verwaltungsaufwändig und rechtlich problematisch angesehen wird. Größere Fahrzeuge bedeuteten nicht automatisch höhere Einkommen. Soziale Ausnahmen, Einkommensstaffelung oder Obergrenze seien zudem nicht vorgesehen. Außerdem besteht für ihn kein klarer Zusammenhang zwischen Fahrzeuggröße und CO₂-Ausstoß. Er regt an, Anreize für besonders emissionsarme Fahrzeuge zu schaffen.
Ratsherr Wirtz kritisiert, dass durch Bewohnerparkplätze die bloße Chance, im Quartier einen Parkplatz zu finden, gebührenpflichtig werde. Die geplante Gebühr erachtet Ratsherr Wirtz als sozial ungerecht.
Ratsfrau Hahn kündigt für die SPD-Fraktion die Ablehnung des Antrags 26-28173 an, da dieser zu deutlichen Gebührenerhöhungen von mehreren hundert Euro führen würde und sozial ungerecht sei, da auch Kleinwagen betroffen wären. Zudem greife der Antrag dem bereits beschlossenen stadtweiten Parkraummanagementkonzept vor und würde dadurch zu Ausweichverkehren in nicht bewirtschaftete Gebiete führen. Insgesamt bewertet Ratsfrau Hahn den Antrag als unausgereift.
Ratsherr Dr. Plinke erläutert, dass mit dem Antrag die bisherige Gebühr für Bewohnerparkausweise modernisiert werden soll, um die tatsächlichen Kosten für die Herstellung und Unterhaltung von Parkplätzen fair auf die Nutzerinnen und Nutzer umzulegen. Während sich Kosten und Preise in den vergangenen Jahren insgesamt stark erhöht hätten, sei die aktuelle Gebühr für Bewohnerparkausweise in Höhe von 30,70 Euro unverändert geblieben. Die vorgeschlagene Berechnungsmethode nach Fahrzeuggröße zzgl. eines Grundbetrages sei aus seiner Sicht leicht umsetzbar und werde in anderen Städten wie Koblenz bereits erfolgreich praktiziert.
Herr Rossi argumentiert, dass die aktuelle jährliche Gebühr für Bewohnerparkausweise von 30,70 Euro im Vergleich zum Preis für das Deutschlandticket viel zu niedrig und sozial ungerecht sei. Eine moderate Erhöhung der Parkgebühren würde aus seiner Sicht die Nutzung des öffentlichen Raums fairer bepreisen, städtische Einnahmen erhöhen und Anreize für umweltfreundliche Verkehrsmittel schaffen. Eine Einkommensstaffelung bei der Gebühr für Bewohnerparkausweise sollte vermieden werden, um keine Besserstellung von Autofahrerinnen und Autofahrern gegenüber ÖPNV-Nutzerinnen und Nutzern zu schaffen.
Ratsfrau Jalyschko weist darauf hin, dass die Gebühr für Bewohnerparkausweise seit den 1990er Jahren unverändert geblieben sei, während andere städtische Gebühren regelmäßig angehoben wurden. Die Fahrzeuglänge als Berechnungsgröße sei zwar kein perfektes Mittel, aber nach ihrer Auffassung das derzeit einzig zulässige Kriterium zur Staffelung der Gebühren. Hinsichtlich des Ratsbeschlusses zur Erstellung eines Gesamtkonzepts Parken erinnert Ratsfrau Jalyschko an die Aussage des früheren Stadtbaurats Leuer im November 2025, dass die Erarbeitung dieses Konzeptes seitens der Verwaltung wegen zahlreicher anderer Aufgaben aktuell keine Priorität besitze und kritisiert, dass die Verwaltung unabhängig hiervon dem Rat zwischenzeitlich die Einführung eines Langzeitparkscheins vorgeschlagen hat.
Ratsherr Behrens kündigt seine Enthaltung bei der Abstimmung über den Antrag 26-28173 an. Die im Antrag vorgeschlagene Staffelung der Gebühr nach Fahrzeuggröße sieht er aufgrund des unterschiedlichen Flächenverbrauchs zwar grundsätzlich als sinnvoll an, problematisch erscheint aus seiner Sicht jedoch der Zeitpunkt, da die Verwaltung zunächst das beschlossene stadtweite Parkraummanagementkonzept fertigstellen müsse. Erst wenn ausreichend Bewohnerparkplätze zur Verfügung stehen, könne über eine höhere Gebühr und eine Staffelung nach Fahrzeuggröße nachgedacht werden.
Stadtbaurat Leppa verdeutlicht, dass Anwohnerparkausweise dazu dienen, Anwohnerinnen und Anwohner gegenüber Fremdparkerinnen und Fremdparkern zu privilegieren. Eine Erhöhung der Gebühr nach Fahrzeuggröße würde diese Privilegierung einschränken und zusätzliche Kosten für Anwohnerinnen und Anwohner erzeugen. Die tatsächliche Steuerungswirkung einer Gebührenerhöhung sei gering, da Parkgebühren im Vergleich zu den Gesamtbetriebskosten eines Autos oder ÖPNV-Tickets finanziell kaum relevant sind.
Aus Sicht von Ratsfrau Lerche sind Parkgebühren in der Innenstadt gerechtfertigt, da dort ein besonderes Privileg besteht. Außerhalb der Innenstadt sollten gebührenfreie Parkplätze jedoch erhalten bleiben, da auch der Besuch von Anwohnerinnen und Anwohnern weiterhin Parkmöglichkeiten vorfinden sollte.
Ratsherr Kühn verweist darauf, dass die Gebühr für Bewohnerparkausweise jahrzehntelang unverändert geblieben ist, da sie nur eine reine Verwaltungsgebühr war und Kommunen erst seit kurzer Zeit Gestaltungsspielraum bei der Festsetzung der Gebührenhöhe haben. Er hält eine moderate, allgemeine Erhöhung für sinnvoller als eine Differenzierung nach Fahrzeuggröße und plädiert dafür, das von der Verwaltung zu erstellende Gesamtkonzept Parken abzuwarten.
Stadtbaurat Leppa informiert auf Nachfrage von Ratsherr Behrens, dass das Gesamtkonzept Parken noch nicht fertiggestellt ist und bisher nur grundlegende Überlegungen existieren. Er betont, dass Parkgebühren und Bewohnerparkausweise als zentrale Steuerungselemente zu verstehen sind, um Parkraum gezielt zu regulieren. In Gebieten mit hohem Parkdruck sollen Gebühren erhoben und Anwohnerinnen und Anwohner durch Bewohnerparkausweise privilegiert werden. In Bereichen mit geringem Parkdruck müsse geprüft werden, ob Gebühren überhaupt notwendig sind. Dieses Prinzip soll die Grundlage des künftigen Konzepts bilden.
Herr Rossi widerspricht der Auffassung, dass nicht jeder Parkplatz gebührenpflichtig sein sollte. Er argumentiert, dass kostenloses Parken eine unentgeltliche Nutzung wertvollen öffentlichen Raums darstellt, der dadurch anderen sinnvollen Nutzungen wie Grünflächen entzogen wird. Öffentlicher Raum sei ein knappes Gut und müsse angemessen bepreist werden. Aufgabe von Politik und Verwaltung sei es für ihn daher, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept zu entwickeln, das die Nutzung dieses Raums fair regelt. Langfristig sollte kostenloses Parken der Vergangenheit angehören.
Ratsfrau Arning unterstützt die Idee, Parkgebühren flächendeckend zu erheben, da der öffentliche Raum ein knappes Gut sei, das nicht dauerhaft durch abgestellte Autos blockiert werden sollte. Sie verweist auf das Beispiel Kopenhagen, wo hohe Gebühren für Bewohnerparkausweise erfolgreich zu einer guten Balance zwischen Autos, Radverkehr und Grünflächen geführt habe.
Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kluth stellt den Antrag 26-28173 zur Abstimmung.
Protokollnotiz: Im Anschluss an die Abstimmung unterbricht die Ausschussvorsitzende die Sitzung von 17:03 Uhr bis 17:10 Uhr für eine Sitzungspause.
Beschluss:
Die Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO) wird wie folgt geändert:
- Die Bewohnerparkausweisgebühren errechnen sich künftig aus einem Jahresgrundbetrag von 40 € multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite des Fahrzeugs in Metern. Maßgeblich hierfür sind die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte. Anbauten an Fahrzeugen wie Spoiler, Fahrradträger und Außenspiegel werden nicht berücksichtigt.
- Der volle Jahresgrundbetrag gilt erst ab 2029. Ab Mitte 2026 gilt ein halbierter Grundbetrag von 20 € / m², ab 2028 ein Grundbetrag von 30 € / m².
- Die bisherigen Voraussetzungen für das Anwohnerparken ändern sich nicht.
