03.02.2026 - 7 Gewährung von Betriebs- und Unterhaltungskosten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

RH Bratschke erklärt aufgrund seiner Tätigkeit im Vorstand des Vereins ein Mitwirkungsverbot zu lfd. Nr. 42.

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Beschluss:

 

Den in der Anlage unter den laufenden Nummern 1 bis 72 genannten Sportvereinen werden im Rahmen der Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse Abschlagszahlungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von 524.374,42 € gewährt. Die Zuschussgewährung erfolgt unter Vorbehalt der Erfüllung der neuen Mindestmitgliedsbeiträge gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinie vom 1. Januar 2026.


 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 10 dagegen: 0  Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo.braunschweig.de/public/to020?SILFDNR=1003067&TOLFDNR=2001120&selfaction=print