Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 310
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella verweist auf die §§ 40 bis 42 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Frau Leister wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihr vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.