20.03.2025 - 4 Anlage eines öffentlichen Kinderspielplatzes in...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Büchele vom Referat 0680, Grün- und Freiraumplanung, stellt die Vorlage vor und beantwortet Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.

 

Die Vorbehaltsfläche für eine Kindertagesstätte am Biberweg sei ungeklärt. Sie sei auch unabhängig vom neuen Spielplatz zu sehen.

 

Aus dem Stadtbezirksrat kommt der Wunsch nach noch mehr Bänken auf dem Spielplatzgelände.

 

Zur Frage nach den Leitungsrechten auf der Westseite des Spielplatzgeländes antwortet Frau Büchele, dass dieser Teil als Erschließung für die etwaige Teilung des hinteren Grundstücks mit geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegt sei..

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Beschluss: (Entscheidung gemäß § 93 Absatz 1 NKomVG)

"Der Ausführung des öffentlichen Kinderspielplatzes ‚Biberweg' gemäß anliegender Beschreibung

 wird zugestimmt."

 

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Abstimmungsergebnis:

 

11  dafür   0  dagegen   1  Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage