21.08.2025 - 8.2 Eingeschränktes Halteverbot vor Neddys Schuhmac...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss: (Vorschlag gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG)

"Die Verwaltung wird gebeten, vor der Schuhmacherwerkstatt von Frau Neddermeyer ein

 eingeschränktes Halteverbot, zeitlich begrenzt von werktäglich 9.00 bis 17.00, einzurichten."

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Abstimmungsergebnis:

 

9  dafür   2  dagegen   0  Enthaltungen

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