Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 130
Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke verweist auf die §§ 40 bis 42 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Frau Teufel wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihr vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.