20.01.2026 - 4.4 Aufstellung VZ 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok erläutert den Antrag.

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Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)

 

Der Bezirksrat beschließt die Aufstellung eines VZ 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts an der Berkenbuschstraße in Höhe der ehemaligen Schlachterei in Kombination mit der Einschränkung für LKW. 

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 7    Dagegen: 2    Enthaltungen: 3

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