12.05.2026 - 9 Berufung einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt

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Beschluss:

Die Stadtoberinspektorin Corinna Fleßel wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - zur Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt berufen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

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