12.05.2026 - 24 Kommunale Wärmeplanung (KWP) für Braunschweig –...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 26-28762 die Änderungsanträge 26-28762-01 und 26-28762-02 vorliegen. Er erläutert die vorgesehene Abstimmungsreihenfolge und stellt fest, dass sich hiergegen kein Widerspruch erhebt.

 

Ratsfrau von Gronefeld bringt den interfraktionellen Änderungsantrag 26-28762-01 ein und begründet diesen.

 

Ratsherr Wirtz bringt den Änderungsantrag 26-28762-02 ein und begründet diesen.

 

Während der Aussprache übernimmt stellvertretende Ratsvorsitzende Kluth ab 17:52 Uhr die Sitzungsleitung.

 

Ratsherr Bratmann gibt zu Protokoll, dass die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Änderungsantrag 26-28762-01 unter der Prämisse steht, dass die sich aus dem Antrag ergebenden Veranlassungen in enger Abstimmung mit BS Energy erfolgen.

 

Nach der Aussprache lässt stellvertretende Ratsvorsitzende Kluth zuerst über den Änderungsantrag 26-28762-02 abstimmen und stellt fest, dass dieser abgelehnt wird. Danach lässt sie über den Änderungsantrag 26-28762-01 abstimmen und stellt fest, dass dieser angenommen wird. Anschließend stellt sie die Vorlage 26-28762 in geänderter Fassung, ergänzt um den Beschlusstext des Änderungsantrags 26-28762-01, zur Abstimmung.

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Beschluss (geändert, ergänzt um den Änderungsantrag 26-28762-01):

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) wird nebst Maßnahmenkatalog, Kartenkatalog und den Teilgebiets-Steckbriefen beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt, den vorliegenden Maßnahmenkatalog zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) um die Maßnahme M19: „Strategische kommunale Beteiligung an der regenerativen Energieerzeugung zur Partizipation an der Wertschöpfung“ zu ergänzen.

Die Verwaltung wird hierzu beauftragt:

1. Es ist ein strategisches Konzept zu entwickeln, das es der Stadt ermöglicht, aktiv in die regionale regenerative Energieerzeugung (insb. Windkraft und Freiflächen-PV) im Rahmen wirtschaftlicher Haushaltsführung einzusteigen. Dies soll durch die aktive Beteiligung an Projekten Dritter durch den Erwerb von Anteilen an regionalen Energieparks geschehen.

2. Die Umsetzung ist so zu gestalten, dass die operative Kontrolle sowie die finanziellen Erträge und anteilige Rückflüsse vollständig der Stadt Braunschweig zugutekommen.

3. Bei der Ausgestaltung sollen erfolgreiche Ansätze zur kommunalen Eigenversorgung aus der Region (wie das aktuelle Vorgehen der Stadt Wolfenbüttel bei Wind- und PV-Anlagen) als Referenz herangezogen werden.

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Abstimmungsergebnis:

bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen beschlossen

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Anlagen zur Vorlage